Coburger Landesstiftung
Die Coburger Landesstiftung wurde mit dem „Gesetz über die Verwendung des bisherigen Domänengutes und über die Errichtung einer Landesstiftung“ vom 9. August 1919 ins Leben gerufen.
Nach Einführung der republikanischen Staatsform im Jahre 1918/19 war eine Vermögensauseinandersetzung mit dem Coburger Herzogshaus erforderlich geworden, die zur einvernehmlichen Gründung der Stiftung führte. Durch die Dotierung des Herzogs wurde die Stiftung Eigentümerin der herzoglichen Sammlungen und der in den Schlössern befindlichen Einrichtungsgegenstände.
Die ebenfalls in die Verantwortung der Stiftung übergegangene Hof- und Staatsbibliothek und die Staats- und Hausurkundensammlung sind heute als Coburger Landesbibliothek bzw. Staatsarchiv Coburg Teile der staatlichen Verwaltung Bayerns.
Zweck der Stiftung ist es, die freigegebenen herzoglichen Vermögenswerte „für alle Zeiten lediglich zum Besten des Coburger Landes und zur Wohlfahrt seiner Bewohner“ zu verwalten.
Die Coburger Landesstiftung ist eine Stiftung öffentlichen Rechts und fungiert als Rechtsträger der Kunstsammlungen der Veste Coburg und des Naturkundemuseums Coburg.