• Wagen und Schlittenhalle im Herzoginbau der Veste Coburg

Hausordnung

Wir freuen uns über Ihren Besuch. Im Interesse aller Gäste und zum Wohle der Museumsobjekte bitten wir um die Beachtung folgender Richtlinien:

1. Bitte geben Sie größere Taschen, Rucksäcke, Schirme, Wanderstöcke, Kinderwägen, Stative usw. an der Garderobe ab.

2. Tiere dürfen nicht in die Schausammlung mitgenommen werden (Ausnahme: Blindenhunde).

3. Aus konservatorischen Gründen ist der Verzehr von Speisen und Getränken in den Sammlungsräumen untersagt. In unserer Selbstbedienungs-Cafeteria besteht hierzu die Möglichkeit. Saugflaschen für Babies dürfen genutzt werden.

4. Zur Versorgung von Kleinkindern steht eine Wickelgelegenheit im Toilettenbereich in der Eingangshalle zur Verfügung.

5. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt. Alkoholisierten Personen kann der Zutritt in die Sammlungsräume verweigert werden.

6. Das Fotografieren in den Sammlungsräumen ohne Blitz und Stativ für private Zwecke ist erlaubt, in Sonderausstellungen ist das Fotografieren nicht erlaubt.

7. Die ausgestellten Kunstwerke dürfen nicht berührt werden. Veränderungen an den Beschriftungsschildern sind nicht erlaubt. Eltern und Lehrkräfte werden gebeten, die Kinder entsprechend zu beaufsichtigen.

8. Für Lehrerinnen, Lehrer und andere Aufsichtspersonen besteht während der gesamten Aufenthaltsdauer ihrer Schulklassen oder Gruppen in den Räumen der Kunstsammlungen der Veste Coburg Aufsichtspflicht.

9. Mit Rücksicht auf andere Museumsbesucher ist das Telefonieren in den Ausstellungsräumen nicht erlaubt.

10. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

Wir wünschen Ihnen einen anregenden Aufenthalt im Museum.
Coburg, 22. Oktober 2018