a) Antrag auf Fotogenehmigung in den Kunstsammlungen
b) Antrag auf Drehgenehmigung in den Kunstsammlungen
Verbindliche Auflagen und Hinweise:
Als Entschädigung für den von den Kunstsammlungen der Veste Coburg zu erbringenden Personalaufwand während der Dreharbeiten (Bewegung von Objekten, Begleitung während der Aufnahmen etc.) werden die anfallenden Personalkosten separat nach dem tatsächlichen Stundenaufwand mit je 50,00 € pro eingesetztem Mitarbeiter berechnet.
Die Reproduktionsgenehmigung gilt nur für eine einmalige Sendung bzw. Nutzung zum unten näher bezeichneten Thema bzw. Veröffentlichungszweck. Jede Weitergabe des Filmmaterials an Dritte bzw. jede anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Kunstsammlungen der Veste Coburg.
Es ist untersagt, Ausstellungsstücke ohne unsere Genehmigung zu bewegen. Bei der Verwendung von Scheinwerfern sind konservatorische Bedingungen einzuhalten. Bei allen Kunstgegenständen ist die Beleuchtungsstärke und -dauer möglichst gering zu halten. Der Mindestabstand der Lampen von den Objekten muss 3 Meter betragen. Vor allem darf aber die Oberflächentemperatur der Objekte nicht fühlbar ansteigen (maximal 5° C über der Temperatur vor Einschalten der Lampen bzw. über der Raumtemperatur des Nebenraums).
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Ein Belegexemplar (Videokopie) der geplanten Sendung ist den Kunstsammlungen der Veste Coburg kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Bei der Veröffentlichung der in den Kunstsammlungen der Veste Coburg gedrehten Sendung bzw. reproduzierten Aufnahmen ist als Quelle bzw. Standort der volle Name „Kunstsammlungen der Veste Coburg“ zu nennen.
Die Drehgenehmigung bezieht sich ausschließlich auf die im Antrag genannten Objekte. Nicht aufgeführte Exponate können nicht kurzfristig bereitgestellt werden.